Wie der Einstieg abläuft
Auch im Privat- und Selbstzahlerbereich beginnt eine gute Behandlung nicht mit vorschnellen Zusagen, sondern mit einer fachlichen Klärung. Am Anfang stehen in der Regel ein erster Kontakt oder Termin zur Orientierung, eine Einschätzung, ob Psychotherapie angezeigt und passend ist, und die Klärung des geeigneten Settings, etwa Einzeltherapie, Gruppenteilnahme, Diagnostik oder ergänzende Formate.
Kosten, Tarife und Kostenerstattung
Bei Privatversicherung und Beihilfe hängt die Erstattung vom jeweiligen Tarif und den beihilferechtlichen Regelungen ab. Selbstzahlerleistungen werden transparent vorab vereinbart. Für privatversicherte und selbstzahlende Patientinnen und Patienten orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie an den veröffentlichten Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer und der Berufsverbände.
Wichtiger Hinweis für gesetzlich Versicherte
Psychotherapeutische Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können bei zugelassenen Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten grundsätzlich nicht einfach als Selbstzahlerleistung anstelle der Kassenleistung in Anspruch genommen werden. Hintergrund ist, dass Psychotherapie Teil des gesetzlichen Leistungsanspruchs ist und in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung dem Sachleistungs- und Wirtschaftlichkeitsprinzip unterliegt. Nur Leistungen außerhalb dieses Regelleistungsrahmens können gegebenenfalls als privat vereinbarte Selbstzahlerleistung in Betracht kommen.
Aktuelle organisatorische Einordnung
Wir erfüllen unseren Versorgungsauftrag gegenüber gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nicht nur im Mindestmaß. Dennoch sind im Privat- und Selbstzahlerbereich derzeit häufig deutlich kürzere Wartezeiten und ein direkterer Behandlungsbeginn möglich. Das liegt nicht an einer anderen fachlichen Haltung, sondern an einem anderen organisatorischen und abrechnungstechnischen Rahmen.